Heizen mit erneuerbaren Energien wird 2022 mit erheblichen Förderzuschüssen belohnt!
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | bis zu 55 % Förderung |
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Standardfördersatz | Innovationsbonus +5% zum Standardfördersatz |
Individueller Sanierungsplan (iSFP) +5% zum Standardfördersatz und Innovationsbonus |
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35% Förderzuschuss bei Heizungstausch | 40% Förderzuschuss bei Heizungstausch | 45% Förderzuschuss bei Heizungstausch |
45% Förderzuschuss bei Austausch einer Ölheizung auf eine moderne Biomasseheizung |
50% Förderzuschuss bei Austausch einer Ölheizung auf eine moderne Biomasseheizung |
55% Förderzuschuss bei Austausch einer Ölheizung auf eine moderne Biomasseheizung |
Voraussetzungen:
- Gefördert wird die Heizungsmodernisierung in Gebäuden, deren Baujahr/Bauanzeige mindestens 5 Jahre zurückliegt
- Hydraulischer Abgleich
- Pufferspeicher mit mind. 55 Liter/kW (Scheitholz und Kombikessel) bzw. 30 Liter/kW (Pellet und Hackschnitzel)
- Bei Kombikesseln müssen beide Beschickungsarten die Voraussetzung erfüllen
- Keine Gashybridheizung eingebaut
- Einhaltung der Emissionswerte und Kesselwirkungsgrad (Staub: 15 mg/m³ bzw. 2,5 mg/m³ für 5% Innovationsbonus, Kesselwirkungsgrad: 90%)
- Keine Schornsteinfegermessbescheinigung notwendig
- Kein Förderausschluss bei Austauschpflicht
- Max. € 60.000,- der förderfähigen Investitionskosten pro Wohneinheit bei Wohngebäuden
- Max. € 120.000,- der förderfähigen Investitionskosten bei 2 oder mehreren Wohneinheiten
- € 1.000,- pro m² Nettogrundfläche bzw. max. € 15 Millionen bei Nichtwohngebäuden
Förderfähige Kosten: Anschaffungskosten (Biomasseanlagen, Pufferspeicher, Lager- und Transportsysteme,..), energetische Fachplanung & Baubegleitung, Kosten für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlage sowie Ausgaben für notwendige Umbaumaßnahmen (z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung des Heizverteilsystems durch den Einbau von Flächenheizkörpern, Verrohrung oder Installation eines Speichers).
Die Antragstellung einschließlich der Einreichung aller Unterlagen und Nachweise erfolgt elektronisch über die Webseite des BAFA www.bafa.de oder der febis Förderservice übernimmt für Sie die komplette Antragsabwicklung, stellt Ihren Antrag in Vollmacht und erstellt die erforderlichen Nachweise nach Einbau. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht beauftragt und begonnen sind. Detaillierte Förderrichtlinien finden Sie unter www.bafa.de oder bei Ihrem HERZ Gebietsleiter.
Nähere Informationen zu aktuellen Förderungen finden Sie auch in unserem HERZ Förderflyer, das nachfolgend zum Download steht.
Förderservice febis
Über die febis Service GmbH erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung der Förderungen im Förderprogramm BEG EM – Einzelmaßnahmen von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizsysteme) und Heizungsoptimierung. Das Service liefert alle notwendigen Informationen und unterstützt den Antragsteller, die eine Heizungsmodernisierung planen. Einmal beauftragt übernimmt der Förderservice die komplette Antragsabwicklung in Vollmacht. Sowohl die Prüfung der Fördervoraussetzungen und die Beantragung der Zuschüsse vor Heizungseinbau als auch die erforderlichen Nachweise zur Auszahlung der Fördergelder nach Inbetriebnahme.
In 3 Schritten zur maximalen Förderung
1Download der Förderservice Checkliste
2Checkliste ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Heizungsangebot vom Fachhandwerker beim Förderservice einreichen.
3Antragstellung durch den Förderservice abwarten und danach mit dem Heizungseinbau starten
Sie haben Fragen zum Förderservice? Dann nutzen Sie die folgende Förderhotline:
Fördergeld-Hotline 06190 / 92 63 – 433
Hier haben wir unsere Checkliste, mit der Sie gleich starten können: