Förderungen für Deutschland

Unterstützung von Staat und Land

Heizen mit erneuerbaren Energien wird 2024 mit erheblichen Förderzuschüssen belohnt!

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis zu 70 % Förderung

Grundförderung Zuschuss für Einzelmaßnahmen (30%) Einkommens-Bonus (30%) Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) Emissionsminderungs-Zuschlag (exklusiv für Biomasse) (€ 2.500,-)
30% Grundförderung beim Umstieg auf eine nachhaltige Biomasseanlage oder Wärmepumpe bis maximal  € 40.000,- Beim Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme oder Erneuerung von mind. 20 Jahre alten Biomasseanlagen oder Wärmepumpen Zuschlag von € 2.500,- bei Einhaltung des Emissionsgrenzwertes für Staub

Grundförderung Zuschuss für Einzelmaßnahmen (30%)

30% Grundförderung beim Umstieg auf eine nachhaltige Biomasseanlage oder Wärmepumpe

  • KEINE Kombinationspflicht
  • Pufferspeicher mit mindestens 55 Liter/kW bei Scheitholz und Kombikessel bzw. 30 Liter/kW bei Pellet- und Hackgutkessel
  • Einbau eines Wärmemengenzählers bzw. interne Erfassung über die Regelung
  • Hydraulischer Abgleich – nach Verfahren B
  • Anpassung der Heizkurve, Dämmung der Rohrleitungen
  • Energieeffizienz “jahresbedingter Raumheizungsnutzungsgrad” ETAs 81%

Einkommens-Bonus (30%) Für Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis maximal €40.000,-. Gilt für selbstgenutzte Wohneinheiten.

Klimageschwindigkeits-Bonus 2024 (20%)

Der Klimageschwindigkeits-Bonus gilt unter folgenden Kriterien:

Beim Umstieg von Öl-, Kohle-, Strom- oder Gas-Etagenheizungen* sowie auch für Biomasse- & Gaszentralheizungen, welche mindestens 20 Jahre in Betrieb sind, auf eine Biomasseanlage oder Wärmepumpe.
Für Biomasse gilt hierbei Kombinationspflicht: Solarthermie, Photovoltaik, Wärmepumpe zur Warmwasseraufbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung.

Gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Der Fördersatz schmilzt ab 2029 alle 2 Jahre um 3% bis 2036.

*ohne Anforderung an den Zeitpunkt der Inbetriebnahme

Emissionsminderungs-Zuschlag

(exklusiv für Biomasse) (€ 2.500,-)

Bei Einhaltung des Emissionsgrenzwertes für Staub von max. 2,5 mg/m³ wird der Zuschlag in der Höhe von € 2.500,- unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben gewährt.

Maximal geförderte Investitionskosten bei Wohngebäuden Maximal geförderte Investitionskosten bei Nichtwohngebäuden
1. Wohneinheit                                            € 30.000,- bis 150 m²                                                      € 30.000,-
2. – 6. Wohneinheit                                     + € 15.000,- / Wohneinheit 151 m² – 400 m²                                            € 200,- / m²
ab der 7. Wohneinheit                                + € 8.000,- / Wohneinheit 401 m² – 1.000 m²                                        € 80.000,- + € 120,- / m²
ab 1.001 m²                                                    € 152.000,- + € 80 / m²

Förderfähige Kosten:

  • Anschaffungskosten (Heizanlage, Speicher, Lager- und Fördertechnik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)
  • Fachgerechte Planung und Baubegleitung sowie Kosten für Installation und Inbetriebnahme der Anlage sowie die Förderberatung
  • Notwendige Umbaumaßnahmen (Deinstallation und Entsorgung der Altanlage, Optimierung des Heizungsverteilsystems, sämtliche Verrohrungen)

Die Antragstellung einschließlich der Einreichung aller Unterlagen und Nachweise erfolgt elektronisch über die Webseite des BAFA www.bafa.de oder der febis Förderservice übernimmt für Sie die komplette Antragsabwicklung, stellt Ihren Antrag in Vollmacht und erstellt die erforderlichen Nachweise nach Einbau. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht beauftragt und begonnen sind. Detaillierte Förderrichtlinien finden Sie unter www.bafa.de oder bei Ihrem HERZ Gebietsleiter.

Nähere Informationen zu aktuellen Förderungen finden Sie auch in unserem HERZ Förderflyer, das nachfolgend zum Download steht.

Stand: Januar 2024 – Änderungen sowie Druck- und Satzfehler sowie Änderungen der Förderrichtlinien vorbehalten!