Heizen mit erneuerbaren Energien wird 2022 mit erheblichen Förderzuschüssen belohnt!
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) | bis zu 35 % Förderung |
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Standardfördersatz* | Heizungs-Tausch-Bonus** +10 % zum Standardfördersatz |
Innovationsbonus + 5% zum Standardfördersatz |
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10 % Förderzuschuss bei Heizungstausch | 20% Förderzuschuss mit Heizungs-Tausch-Bonus** |
25 % Förderzuschuss mit Heizungs-Tausch-Bonus |
10 % Förderzuschuss bei Heizungstausch | – | 15 % Förderzuschuss bei Heizungstausch |
* bei Anlagentausch bzw. Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes, Standardfördersatz für Holzfeuerungen
** bei Austausch einer Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung oder Gasetagenheizung sowie einer Gasheizung, welche älter als 20 Jahre ist, auf ein erneuerbares Energiesystem
Standardfördersatz (10 %) | Der Standardfördersatz für Holzfeuerungen gilt unter folgenden Kriterien: – Verbesserung des energetischen Niveaus des Gebäudes – Pufferspeicher mit mind. 55 l/kW bei Scheitholz oder Kombikessel bzw. 30 l/kW bei Pellet- oder Hackgutkessel) – Hydraulischer Abgleich bei wassergeführten Wärmeerzeugern – Einhaltung der Emissionswerte und Kesselwirkungsgrad (Staub: 15 mg/m³ bzw. 2,5 mg/m³ für 5 % Innovationsbonus, Kesselwirkungsgrad: 90%) – Max. € 60.000,- der förderfähigen Investitionskosten/Wohneinheit bei Wohngebäuden – € 1.000,-/m² Nettogrundfläche bzw. max. € 5 Millionen bei Nichtwohngebäuden |
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Heizungs-Tausch-Bonus (10 %) | Der Heizungs-Tausch-Bonus gilt unter folgenden Kriterien: – Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen – Austausch von funktionstüchtigen Gasheizungen, wenn deren Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragsstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. – Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden. |
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Innovationsbonus Biomasse (5 %) | Der Innovationsbonus für Biomasse gilt für förderfähige Holzfeuerungen bei Einhaltung eines Emissionswertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m³. |
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Effizienzbonus für Wärmepumpen (5 %) | Der Effizienzbonus für Wärmepumpen gilt nur bei Installation einer Wärmepumpe mit Energiequelle: Erdreich, Grundwasser & Abwasser. |
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Förderfähige Kosten: Energetische Fachplanung und Baubegleitung, Anschaffungskosten sowie Kosten für Installation und Inbetriebnahme der geförderten Anlagen inkl. Brennstoffaustragung, -förderung oder -zufuhr und Speicher, Ausgaben für erforderliche Umfeldmaßnahmen (z.B. die Deinstallation und Entsorgung der Altanlagen, Optimierung der Wärmeverteilung bzw. -übergabe, Optimierung des Abgassystems, Verrohrung oder Installation
eines Speichers)
Die Antragstellung einschließlich der Einreichung aller Unterlagen und Nachweise erfolgt elektronisch über die Webseite des BAFA www.bafa.de oder der febis Förderservice übernimmt für Sie die komplette Antragsabwicklung, stellt Ihren Antrag in Vollmacht und erstellt die erforderlichen Nachweise nach Einbau. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Beantragung noch nicht beauftragt und begonnen sind. Detaillierte Förderrichtlinien finden Sie unter www.bafa.de oder bei Ihrem HERZ Gebietsleiter.
Nähere Informationen zu aktuellen Förderungen finden Sie auch in unserem HERZ Förderflyer, das nachfolgend zum Download steht.
Förderservice febis
Über die febis Service GmbH erhalten Sie Unterstützung bei der Antragstellung der Förderungen im Förderprogramm BEG EM – Einzelmaßnahmen von Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizsysteme) und Heizungsoptimierung. Das Service liefert alle notwendigen Informationen und unterstützt den Antragsteller, die eine Heizungsmodernisierung planen. Einmal beauftragt übernimmt der Förderservice die komplette Antragsabwicklung in Vollmacht. Sowohl die Prüfung der Fördervoraussetzungen und die Beantragung der Zuschüsse vor Heizungseinbau als auch die erforderlichen Nachweise zur Auszahlung der Fördergelder nach Inbetriebnahme.
In 3 Schritten zur maximalen Förderung
1Download der Förderservice Checkliste
2Checkliste ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Heizungsangebot vom Fachhandwerker beim Förderservice einreichen.
3Antragstellung durch den Förderservice abwarten und danach mit dem Heizungseinbau starten
Sie haben Fragen zum Förderservice? Dann nutzen Sie die folgende Förderhotline:
Fördergeld-Hotline 06190 / 92 63 – 433
Hier haben wir unsere Checkliste, mit der Sie gleich starten können:
Probieren Sie unsere Online-Förderauskunft gleich hier aus!