| Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) | bis zu 80 % Förderung |
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| Grundförderung Zuschuss für Einzelmaßnahmen (30%) | Einkommens-Bonus (10-40%) | Klimageschwindigkeits-Bonus (20%) |
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| 30% Grundförderung beim Umstieg auf eine nachhaltige Biomasseanlage oder Wärmepumpe | bis maximal € 50.000,- | Beim Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme oder Erneuerung von mind. 20 Jahre alten Biomasseanlagen oder Wärmepumpen |
| Grundförderung Zuschuss für Einzelmaßnahmen (30%) |
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden unter anderem Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Für Biomasseheizungen gelten die technischen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eine zusätzliche Kombination der Biomasseheizung mit einer Photovoltaikanlage, Solarthermieanlage oder Wärmepumpe ist für den Klimageschwindigkeits-Bonus nach den seit 21.07.2026 geltenden Förderbedingungen nicht mehr erforderlich. |
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| Einkommens-Bonus (10-40%) |
Der Einkommens-Bonus gilt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer und richtet sich nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze durch einen einmaligen Familienzuschlag von 10.000 €. |
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| Klimageschwindigkeits-Bonus 2026 (16%) |
Der Klimageschwindigkeits-Bonus beträgt derzeit 16 % der förderfähigen Kosten. Der Bonus kann für selbstgenutzte Wohneinheiten beim Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung sowie einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Biomasseheizung gewährt werden. Die bisherige Kombinationspflicht bei Biomasseheizungen entfällt. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. um jeweils 4 Prozentpunkte. Für Antragstellungen ab 01.08.2028 wird kein Klimageschwindigkeits-Bonus mehr gewährt. |
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| Maximal geförderte Investitionskosten bei Wohngebäuden | Maximal geförderte Investitionskosten bei Nichtwohngebäuden |
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| 1. Wohneinheit € 28.000,- | bis 150 m² Nettogrundfläche € 28.000,- |
| 2. – 6. Wohneinheit + € 15.000,- / Wohneinheit | 151 m² – 400 m² + € 197,- / m² |
| ab der 7. Wohneinheit + € 8.000,- / Wohneinheit | 401 m² – 1.000 m² + € 118,- / m² |
| ab 1.001 m² + € 79 / m² |
Förderfähige Kosten:
- Anschaffungskosten der Heizungsanlage
- Speicher-, Lager- und Fördertechnik
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
- Kosten für Installation und Inbetriebnahme
- notwendige Umbaumaßnahmen
- Demontage und fachgerechte Entsorgung der bestehenden Heizungsanlage
- Optimierung des Heizungsverteilungssystems
- notwendige Verrohrungen
- Fachplanung und Baubegleitung
Antragstellung
Die Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt elektronisch über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Für die Antragstellung ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erforderlich. Für sonstige Effizienzmaßnahmen im Rahmen der BEG erfolgt die Antragstellung über das BAFA. Förderfähig sind grundsätzlich nur Maßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen wurden. Vor Antragstellung ist ein entsprechender Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung hinsichtlich der Förderzusage abzuschließen.
Detaillierte Informationen und Förderrichtlinien finden Sie bei der KfW bzw. beim BAFA oder bei Ihrem HERZ Gebietsleiter.
Wichtiger Hinweis
Der Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen sind seit 21.07.2026 entfallen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht grundsätzlich nicht.
Nähere Informationen zu aktuellen Förderungen finden Sie auch in unserem HERZ Förderflyer, das nachfolgend zum Download steht.
Wichtige Links:
| bis 100kW BAFA |
| über 100kW KfW für Private |
| über 100kW KfW für Unternehmen |
| BAFA Fördermittelrechner |