EU Energielabel für Biomasseheizungen & Wärmepumpen

Die Kennzeichnung von Waschmaschinen und Kühlschränken durch das Energieeffizienzlabel ist bereits seit Jahren gang und gäbe. Mit 26. September 2015 trat die Pflicht zur Ausweisung der Effizienz von Geräten nun auch für Öl-, Gas- und Stromheizungen, Wärmepumpen bis ≤ 70 kW Nennleistung, Warmwasserbereiter und –speicher in Kraft. Natürlich sind auch die Wärmepumpen der Herz Energietechnik bereits ordnungsgemäß mit dem EU Energielabel ausgezeichnet. Nähere Informationen dazu im Prospekt oder bei Ihrem Gebietsleiter!

Auch für Biomasseanlagen ist die Anbringung des Labels zukünftig vorgesehen, jedoch erst ab dem 01. April 2017 verpflichtend. Bis dahin dürfen Biomasseanlagen noch kein Label tragen.

Beginnend mit der Kennzeichnung A++ (ab 2019 A+++) für höchste Effizienz reicht die Skala bis hin zu G, was für eine mangelnde Effizienz steht.

Das Energielabel soll dem Kunden vor allem den Vergleich zwischen den unterschiedlichen Heizsystemen erleichtern, lässt jedoch die tatsächlichen Heizkosten durch die Preise der unterschiedlichen Brennstoffe außer Acht, da die Kennzeichnung nur auf den Energieverbrauch des einzelnen Systems eingeht. Daher sollte man sich bei der Wahl des richtigen Heizsystems nicht nur auf das Energielabel verlassen, sondern nach wie vor auf eine persönliche Beratung durch unser qualifiziertes Fachpersonal setzen.

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